AGB

1. Allgemeines
  •  Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen, die von von wangenrot – Saskia Bunsas und ihren Mitarbeiter*innen angeboten werden.

  • Abweichende Bedingungen der Kundschaft werden nicht akzeptiert, es sei denn, sie werden schriftlich bestätigt.

2. Leistungen
  • von wangenrot – Saskia Bunsas & Team bietet Make-up-, Styling-, Brow- und Beratungsdienstleistungen sowie Vermittlung von Stylist*innen an.
  • Die genauen Leistungen werden in individuellen Verträgen oder Aufträgen definiert.

3. Vertragsabschluss
  •  Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung des Angebots oder des Auftrags durch beide Vertragsparteien zustande.

  • Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

4. Preise und Zahlung
  • Alle Preise verstehen sich entsprechend der jeweiligen Preisangabe als Brutto- oder Nettobeträge. 
  • Bei Nettopreisen wird zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer berechnet.
  • Die Zahlung ist innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist fällig. 
  • Bei kurzfristigen Buchungen kann eine Anzahlung von bis zu 50 % des Gesamtbetrags verlangt werden.
  • Bei Zahlungsverzug werden die gesetzlichen Verzugszinsen berechnet. Darüber hinaus können Mahngebühren in Höhe von 5,00 € je Mahnung erhoben werden.
5. Stornierungen und Terminverschiebungen
  • Stornierungen müssen schriftlich erfolgen.
  • Es gelten folgende Stornierungsgebühren:
    • 15 Tage und länger vor dem Termin: 25 % des Honorars
    • 8-14 Tage vor dem Termin: 50 % des Honorars
    • 4–7 Tage vor dem Termin: 75 % des Honorars
    • bis 3 Tage vor dem Termin: 100 % des Honorars
  • Bereits entstandene Material-, Organisations-, Reise- oder Übernachtungskosten sind unabhängig hiervon vollständig zu ersetzen.
  • Eine Terminverschiebung gilt grundsätzlich als Stornierung des ursprünglich vereinbarten Termins, sofern kein Ersatztermin vereinbart werden kann.
6. Verspätungen
  • Verspätungen der Kundschaft verkürzen die vereinbarte Leistungszeit entsprechend. 
  • Kann die Dienstleistung aufgrund einer erheblichen Verspätung nicht oder nur teilweise erbracht werden, bleibt der Anspruch auf das vereinbarte Honorar bestehen. 
7. Mitwirkungspflichten der Kundschaft
  • Die Kundschaft verpflichtet sich, alle für die Durchführung der Dienstleistung relevanten Informationen rechtzeitig mitzuteilen. 
  • Hierzu gehören insbesondere: Allergien, Hautunverträglichkeiten, Erkrankungen, Schwangerschaft, aktuelle Hautbehandlungen, sonstige gesundheitliche Einschränkungen 
  • Werden relevante Informationen verschwiegen, übernimmt von wangenrot – Saskia Bunsas & Team hierfür keine Haftung.
8. Haftung
  • von wangenrot – Saskia Bunsas & Team haftet ausschließlich für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden sowie im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang. 
  • Für allergische Reaktionen oder Unverträglichkeiten, die der Kundschaft bekannt waren oder hätten bekannt sein müssen und nicht vor Beginn der Dienstleistung mitgeteilt wurden, wird keine Haftung übernommen.
  • Für Schäden an Kleidung, Schmuck, Accessoires oder mitgebrachten Gegenständen haftet von wangenrot – Saskia Bunsas & Team nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. 
9. Produkte
  • Es werden ausschließlich professionelle und hochwertige Produkte verwendet. 
  • Sollte die Kundschaft eigene Produkte oder Materialien verwenden wollen, erfolgt dies auf eigenes Risiko.
10. Künstlerische Freiheit
  • Die Dienstleistung erfolgt entsprechend der fachlichen Einschätzung von von wangenrot – Saskia Bunsas & Team. 
  • Individuelle Wünsche werden selbstverständlich berücksichtigt. 
11. Nutzung von Bildmaterial
  • Fotos oder Videoaufnahmen werden ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten Einwilligungserklärung genutzt. 
  • Diese Einwilligungserklärung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. 
12. Vertraulichkeit und Datenschutz
  • Personenbezogene Daten werden ausschließlich zum Zweck der Vertragsabwicklung verarbeitet. 
  • Eine Weitergabe erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist. 
  • Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung unter: www.vonwangenrot.de
13. Überstunden
  • Überschreitet die vereinbarte Dienstleistung die ursprünglich vereinbarte Dauer aus Gründen, die nicht von von wangenrot – Saskia Bunsas & Team vertreten sind, wird je angefangene 30 Minuten ein Zuschlag von 50,00 € berechnet. 
  • An- und Abreise gelten nicht als Arbeitszeit und können gesondert berechnet werden. 
14. Fahrtkosten und Fahrtzeit
  • Für Außentermine gelten folgende Konditionen:
  • innerhalb Leipzigs (10-km-Radius): 55,00 € Außer-Haus-Pauschale
  • bis 80km: 150,00 € Pauschale, inklusive Fahrtzeit, Fahrtkilometer sowie Auf- und Abbau des Stylingplatzes
  • über 80km: zusätzlich 0,50 € pro weiterem Kilometer sowie 25,00 € je angefangene Stunde Fahrtzeit
  • Grundlage der Berechnung ist gemäß Apple Karten oder Google Maps.
15. Geschäftszeiten und Sonderzuschläge
  • Die regulären Geschäftszeiten von von wangenrot – Saskia Bunsas & Team sind von 7:00 bis 19:00 Uhr.
  • Für Dienstleistungen außerhalb dieser Zeiten gilt ein Sonderzuschlag von 80,00 €.
  • An Sonn- und Feiertagen gilt 50 % Aufschlag auf das reguläre Honorar.
16. Übernachtungskosten
  • Ist aufgrund der Entfernung oder des Umfangs des Auftrags eine Übernachtung erforderlich, trägt die Kundschaft die Kosten für Unterkunft und Verpflegung. 
  • Die Unterkunft sollte mindestens dem Standard eines Mittelklassehotels entsprechen (mindestens 3-Sterne-Kategorie).
  • Bereits gebuchte Übernachtungen sind auch im Falle einer Terminabsage zu erstatten, sofern die entsprechenden Kosten anfallen.
17. Tagespauschale bei Übernachtung und eingeschränkter Verfügbarkeit
  • Erfordert ein Auftrag aufgrund der Entfernung oder Dauer eine Übernachtung oder blockiert den gesamten Arbeitstag, kann zusätzlich eine Tagespauschale in Höhe von 200,00 € berechnet werden. 
  • Diese wird vor der Buchung individuell und schriftlich bestätigt.
18. Ausleihen von Extensions und Haaraccessoires

Leihgebühr:

Extensions und Haaraccessoires können für besondere Events oder Aufträge ausgeliehen werden. Die Leihgebühr beträgt:

  • Extensions: 60,00 EUR für den Ausleihtag
  • Haaraccessoires: je nach Wert 10,00–40,00 € für den Ausleihtag (individuelle Absprache).

Rückgabe:

Die geliehenen Artikel sind innerhalb von 7 Werktagen nach dem Ausleihtag unbeschädigt und vollständig zurückzugeben. Bei Überschreitung der Rückgabefrist kann eine zusätzliche Gebühr berechnet werden.

Haftung bei Beschädigung oder Verlust:

Die Kundschaft haftet für Schäden, die während der Ausleihdauer entstehen, oder für den Verlust der geliehenen Artikel. In diesem Fall werden Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten in Rechnung gestellt.

Sonderbestellungen:

Sollten Extensions oder Accessoires in einer bestimmten Farbe oder Ausführung erforderlich sein, die nicht auf Lager sind, kann eine Bestellung erfolgen. Dabei fallen zusätzliche Organisationskosten sowie die reguläre Leihgebühr an.

Pflegehinweise:

Die geliehenen Artikel sind sorgsam zu behandeln. Extensions dürfen nicht gewaschen oder mit Hitze behandelt werden. Haaraccessoires dürfen nicht verbogen oder chemisch gereinigt werden.

19. Höhere Gewalt
  • Kann eine vereinbarte Dienstleistung aufgrund höherer Gewalt (z.B. Krankheit, Unfall, Naturereignisse oder behördliche Anordnungen) nicht erbracht werden, haftet keine der Vertragsparteien für daraus entstandene Schäden. 
  • von wangenrot – Saskia Bunsas & Team bemüht sich in diesem Fall nach Möglichkeit um einen gleichwertigen Ersatz oder einen Ersatztermin.
  • Weitere Informationen sind in unserer Datenschutzerklärung auf der Website unter www.vonwangenrot.de einsehbar.
20. Schlussbestimmungen
  • Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 
  • Zwingende gesetzliche Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine rechtlich zulässige Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel möglichst nahekommt.
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